Hier finden Sie Informationen zum Hygienekonzept der Hochzeitswelt anlässlich der SARS-COVID 19 Pandemie
Sehr geehrte Besucher,
aufgrund Behördlicher Anordnung müssen wir Sie für Ihren Besuch auf unseren Messeveranstaltungen auf folgendes hinweisen:
Voraussetzung zum Betreten unserer Messeveranstaltungen sind die drei "G":
Als Geimpft gelten alle Personen die einen gültigen Impfnachweis (App, Impfbuch oder Impfbescheinigung) vorlegen können. Als Genesen gelten alle Personen die einen Nachweis über eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion vorlegen können. Als Getestet gelten alle Personen die einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24h alt) oder PCR-Test, (maximal 48h alt), vorlegen können. Entsprechende Testzentren finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Testzentren Voranmeldungen nötig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bayerischen Staatsregierung
Grundsätzlich ist das Betreten der Messen nur erlaubt, wenn keinerlei Symptome in Bezug auf das SARS-CoV-2 Virus bestehen.
Beachten Sie hierzu auch die Informationen der Bayerischen Staatsregierung
Website der Bay. StaatsregierungUm die Rückverfolgbarkeit bei einem Infektionsgeschehen zu gewährleisten ist es erforderlich bei Eintritt in unsere Messehallen die bekannten Kontaktdaten zu hinterlegen. Um Wartezeiten zu minimieren können Sie sich das Formular zur Hinterlegung Ihrer Kontaktdaten bereits hier downloaden.Vor Ort bieten wir ausserdem die Registrierung via LUCA-App an.
Bitte wahren Sie den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Besuchern und Ausstellern.
Auf dem gesamten Messegelände herrscht Maskenpflicht. Ärtzliche Atteste für die Befreiung von der Maskenpflicht werden bei Vorlage akzeptiert.
Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Möglichkeiten Ihre Hände zu desinfizieren.
Auf unseren Messen besteht eine Einbahnregelung um den Kontakt zu anderen Besuchern zu minimieren. Bitte folgen Sie dem Wegeleitsystem.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu überprüfen. Den Weisungen des Personals des Veranstalters sowie dem Personal der Messehalle ist Folge zu leisten.
Stand: 02.09.2021